Zum Hauptinhalt springen

ekgelektroden.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Tolmed / ekgelektroden.com

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote sowie für alle von uns geschlossenen Verträge oder von uns vorgenommenen Handlungen. Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

1.2 Die Unwirksamkeit und/oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht.

2.1 Alle unsere Angebote – einschließlich Kostenvoranschlägen, Broschüren, Preislisten und sonstigen Daten – sind unverbindlich und können formfrei widerrufen werden, selbst nach der Annahme des Angebots durch den Vertragspartner. Der Widerruf nach Annahme durch den Vertragspartner hat unverzüglich zu erfolgen.

2.2 Eine Annahme unseres Angebots im Sinne von Artikel 2.1, die von dem Angebot abweicht, gilt als Ablehnung des ursprünglichen Angebots und als neues Angebot, das uns nicht bindet. Dies gilt auch dann, wenn die Annahme nur in unwesentlichen Punkten von unserem Angebot abweicht.

2.3 Eventuelle nachträgliche Ergänzungen und/oder Änderungen sowie (mündliche) Zusagen durch uns oder unser Personal, Vertreter, Agenten oder sonstige Zwischenpersonen sind nur verbindlich, wenn wir diese durch eine hierzu bevollmächtigte Person schriftlich bestätigt haben.

3.1 Alle Preise in unseren Angeboten gelten nur für diese Angebote und können bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertrag von uns angenommen wird, angepasst werden.

3.2 Darüber hinaus können die Preise nach Vertragsabschluss aufgrund externer Faktoren erhöht werden, wie z. B. Erhöhung von Steuern, Preisen externer Lieferanten, Wechselkursen, Rohstoffen, Frachtkosten, Löhnen und/oder Sozialabgaben, Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Lasten.

3.3 Wir sind berechtigt, die für die Erstellung des Angebots entstandenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen, falls kein Vertrag abgeschlossen wird.

3.4 Die angegebenen Preise verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und eventuell anfallender Ein- und Ausfuhrzölle.

.1 Die Lieferzeit wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annäherungsweise angegeben und kann niemals als Fixtermin angesehen werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Vertragspartner in keinem Fall zu Schadensersatz. Ebenso kann der Vertragspartner aus diesem Grund keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag geltend machen.

4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die gesondert in Rechnung gestellt werden können und den Vertragspartner zur Zahlung verpflichten.

4.3 Wir sind berechtigt, die weitere Durchführung unserer Arbeiten auszusetzen, solange der Vertragspartner seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachgekommen ist. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertragspartner seine Verpflichtung erfüllt, es sei denn, wir haben in der Zwischenzeit von unserem Recht auf Rücktritt vom Vertrag Gebrauch gemacht. Unser Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.

4.4 Der von uns geschlossene Vertrag wird nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Geringfügige Abweichungen berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt und/oder zu Schadensersatz.

4.5 Wir sind berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages Dritte einzuschalten, deren Kosten dem Vertragspartner gemäß den erteilten Kostenvoranschlägen weiterberechnet werden.

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus/Betrieb des Vertragspartners oder an einen von diesem angegebenen anderen Bestimmungsort. Als Lieferzeitpunkt gilt der Moment, in dem die Ware entladen wird (die tatsächliche Übergabe); das Risiko für die Ware geht dann auf den Vertragspartner über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware montieren bzw. in Betrieb nehmen müssen.

5.2 Bei Lieferung auf Abruf geht das Risiko über, sobald die Waren auf unserem Gelände für den Vertragspartner ausgesondert wurden.

5.3 Falls die Waren nicht innerhalb der Lieferzeit abgenommen werden oder falls die vereinbarte Abruffrist vom Vertragspartner nicht eingehalten wird, sind wir berechtigt, die betreffenden Waren in Rechnung zu stellen, während die Waren dann vollständig auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners gelagert werden.

6.1 Nur dauerhafte Mehrwegverpackungen werden von uns zum Selbstkostenpreis zurückgenommen, sofern sie sich in einem guten, brauchbaren Zustand befinden. Solche Verpackungen werden auf den Lieferdokumenten/Rechnungen gesondert auf Selbstkostenbasis ausgewiesen.

6.2 Wenn die zurückgegebenen Mehrwegverpackungen in einem deutlich schlechteren Zustand sind als bei Erhalt durch den Vertragspartner, sind wir berechtigt, hierfür eine Gebühr zu erheben. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Wert der Verpackung einseitig vom an uns geschuldeten Betrag abzuziehen.

7.1 Umstände außerhalb unseres Willens und/oder unseres Verschuldens, die von solcher Art sind, dass die Erfüllung des Vertrages uns vernünftigerweise nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang zugemutet werden kann, geben uns das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder dessen Durchführung auszusetzen, ohne dass eine Verpflichtung zu Schadensersatz besteht.

7.2 Als Umstände im Sinne des vorigen Absatzes dieses Artikels gelten unter anderem: Nichtbelieferung, unvollständige und/oder verspätete Lieferung durch unsere Zulieferer, Krieg und Kriegsgefahr, vollständige oder teilweise Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote, Maßnahmen niederländischer und/oder ausländischer Regierungsbehörden, die die Durchführung des Vertrages erschweren und/oder verteuern, als dies bei Vertragsabschluss absehbar war, Frost, Streiks und/oder Betriebsbesetzungen, Epidemien, Pandemien, Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung beim Transport, Feuer, Diebstahl, Störungen in der Energieversorgung, Defekte an Maschinen – all dies sowohl in unserem Betrieb als auch bei Dritten, von denen wir die benötigten Materialien oder Rohstoffe ganz oder teilweise beziehen müssen –, sowie alle sonstigen Ursachen, die außerhalb unseres Willens und/oder unseres Verschuldens entstehen.

8.1 Wir sind berechtigt, falls der Vertragspartner die Kosten für die von uns erbrachten Arbeiten bzw. Dienstleistungen nicht bar bezahlt oder falls wir eine andere Forderung gegen den Vertragspartner haben, gleich aus welchem Grund, Waren des Vertragspartners zurückzubehalten, bis unsere Forderung(en) einschließlich Zinsen und Kosten beglichen ist (sind) oder ausreichende Sicherheit geleistet wurde.

8.2 Wir sind verpflichtet, diese Waren nach ordnungsgemäßer kaufmännischer Praxis zu verwalten, ohne dass der Vertragspartner im Falle des Untergangs, des teilweisen Verlusts und/oder der Beschädigung ohne unser Verschulden einen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz geltend machen kann. Das Risiko für die Waren verbleibt somit beim Vertragspartner.

9.1 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen zur (Produkt-)Haftung sowie unter Berücksichtigung der Rechtsregeln der öffentlichen Ordnung und des guten Glaubens sind wir nicht zum Ersatz von Schäden jeglicher Art, ob direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschäden, verpflichtet, die sich aus einem mit uns geschlossenen Vertrag ergeben könnten, und zwar weder beim Vertragspartner noch bei Dritten. Der Vertragspartner stellt uns diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

9.2 Unsere Haftung beschränkt sich auf den Ersatz der gelieferten mangelhaften Ware oder eines Teils davon oder auf die Rückerstattung des vereinbarten Preises oder eines verhältnismäßigen Teils davon, und zwar nach unserem Ermessen.

9.3 Wenn wir bei der Montage und/oder Betriebsbereitmachung behilflich sind, ohne dass dies im Auftrag erwähnt wird, erfolgt dies auf Risiko des Vertragspartners.

9.4 Für erteilte Ratschläge haften wir nur für normalerweise vermeidbare und/oder vorhersehbare Mängel darin, höchstens jedoch bis zu einem Betrag, der dem vereinbarten Beratungshonorar entspricht.

10.1 Alle Reklamationen müssen bei Strafe des Rechtsverlusts innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren, beziehungsweise nachdem der Mangel vernünftigerweise hätte festgestellt werden können, per Einschreiben erfolgen.

10.2 Wird die Reklamation von uns als begründet erachtet, sind wir ausschließlich verpflichtet, die mangelhafte Ware zu ersetzen/reparieren, ohne dass der Vertragspartner darüber hinaus einen Anspruch auf jedwede Vergütung geltend machen kann

11.1 Alle mit dem Angebot übersandten Broschüren/Preislisten und alle dabei zur Verfügung gestellten (technischen) Daten in Form von Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Mustern und Ähnlichem sowie alle sonstigen schriftlichen Unterlagen bleiben ausdrücklich unser geistiges Eigentum. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Vertragspartner ausdrücklich untersagt, solche Informationen zu kopieren und/oder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich zu machen und/oder von Dritten nutzen zu lassen und/oder weiterzuverkaufen. Die Nutzung dieser Informationen hat sich auf den Eigenbedarf im Rahmen des erteilten Auftrags zu beschränken. Auf unser erstes Verlangen und falls der Vertragspartner innerhalb der Angebotsfrist keinen Vertrag abschließt oder diesen storniert, sind alle Informationen unverzüglich zurückzugeben.

11.2 Für die (mit)gelieferte Software, Peripheriegeräte, technische Daten, Schalt- und/oder Arbeitspläne, Gebrauchs- und/oder Bedienungsanleitungen, Zeichnungen und alle anderen wesentlichen Dokumentationen gilt, dass der Vertragspartner sich verpflichtet hat, diese nur für den eigenen (internen) Gebrauch zu verwenden und in keiner anderen Weise an wen auch immer weiterzuliefern bzw. zu verkaufen.

11.3 Wir können in keiner Weise für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum haftbar gemacht werden, die sich aus der Änderung einer von uns verkauften und gelieferten Ware oder aus der Verwendung dieser Ware in einer anderen als der von uns vorgeschriebenen Weise oder aus der Integration der Ware mit den von uns gelieferten Waren ergibt.

12.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Preises für alle von uns an den Vertragspartner gelieferten oder noch zu liefernden Waren vor, sowie für unsere eventuellen Forderungen aus im Rahmen der Lieferung von Waren erbrachten oder zu erbringenden Arbeiten und für dasjenige, was wir vom Vertragspartner wegen dessen Nichterfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages zu fordern haben, einschließlich Inkassokosten, Zinsen und Strafen.

12.2 Erst nach vollständiger Bezahlung aller Forderungen im Sinne des vorigen Absatzes erfolgt die Übertragung der Waren.

12.3 Wenn und soweit wir keine Zahlung der fälligen Forderung erhalten haben, für die wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vorbehalten haben, sind wir berechtigt, die Waren ohne vorherige Ankündigung und ohne gerichtliche Intervention zurückzunehmen; wir werden hierzu, soweit erforderlich, bereits jetzt unwiderruflich vom Vertragspartner bevollmächtigt, und der Vertragspartner ist verpflichtet, uns in diesem Rahmen Zugang zu allen in seinem Unternehmen genutzten Räumen zu gewähren, unbeschadet unseres Rechts, vom Vertragspartner Schadensersatz zu fordern.

12.4 Auch im Falle der Zahlungseinstellung, des Antrags auf ein Moratorium (Zahlungsaufschub), des Konkurses oder der Liquidation der Geschäfte des Vertragspartners steht uns das im vorigen Absatz beschriebene Recht zu.

12.5 Der Vertragspartner ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren, deren Eigentümer wir sind, für uns weiterzuverkaufen, jedoch nur, soweit dies im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs üblich ist, es sei denn, wir haben dem Vertragspartner mitgeteilt, dass er hierzu nicht mehr berechtigt ist.

12.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf unser erstes Verlangen ein besitzloses Pfandrecht an den von uns gelieferten Sachen zu bestellen, sobald wir aus irgendeinem Grund das Eigentum daran verlieren, und zwar zur Sicherheit für die Zahlung aller bestehenden und künftigen Forderungen von uns gegen den Vertragspartner, einschließlich derjenigen für Inkassokosten und Zinsen. Andernfalls sind alle unsere Forderungen sofort fällig und wir sind berechtigt, vom Vertrag (den Verträgen) zurückzutreten, unbeschadet unseres Rechts auf Schadensersatz.

12.7 Dem Vertragspartner ist es untersagt, an den von uns gelieferten Sachen – unabhängig davon, ob wir noch deren Eigentümer sind – ein Faust- oder besitzloses Pfandrecht zugunsten eines Dritten zu bestellen.

12.8 Wir können jederzeit – solange die gekaufte und gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist sowie vor der Lieferung – eine Bankgarantie oder eine gleichwertige Sicherheit als Gewähr für die Zahlung des geschuldeten Betrags bzw. des nach der Lieferung geschuldeten Betrags verlangen. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, diese Sicherheit zu leisten.

12.9 Solange die im vorigen Absatz genannte Sicherheit nicht geleistet ist, können wir die Lieferung aussetzen und/oder den laufenden Vertrag ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst erklären, unbeschadet unseres Rechts auf Erfüllung und/oder Schadensersatz.

13.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde (z. B. Kauf auf Rechnung für freigeschaltete Stammkunden), erfolgt die Zahlung im Voraus über die im Online-Shop zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden. Der Kaufpreis sowie eventuelle Versandkosten sind sofort mit Vertragsschluss (Abschluss der Bestellung) fällig. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

13.2 Für den Fall, dass im Einzelfall eine Lieferung auf Rechnung ausdrücklich vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.

13.3 Wenn bei einer vereinbarten Lieferung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Vertragspartner allein durch den Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich 2 % pro Jahr in Rechnung zu stellen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gezählt wird. Wir sind dann ferner berechtigt, ohne gerichtliche Intervention vom Vertrag zurückzutreten.

13.4 Im Verzugsfall ist der Vertragspartner verpflichtet, uns alle Kosten zu erstatten, die uns zur Beitreibung der offenen Beträge entstehen, insbesondere:

  • A. Honorare von Rechtsanwälten für ihre Tätigkeit, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, auch soweit sie die vom Richter festgesetzten Beträge übersteigen, Kosten von Gerichtsvollziehern, Bevollmächtigten und Inkassobüros sowie alle Vollstreckungskosten. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Hauptforderung festgelegt, mindestens jedoch auf 150,– €.

  • B. Die Kosten eines Insolvenzantrags.

  • C. Die Lagerkosten im Falle von Aussetzung und Lieferung.

13.5 Eine Zahlung wird zuerst auf die Inkassokosten, dann auf die geschuldeten Zinsen und danach auf die Hauptforderung angerechnet. Lässt der Vertragspartner mehrere Rechnungen unbezahlt, wird eine Zahlung zuerst auf die älteste Rechnung, dann auf die zweitälteste Rechnung usw. angerechnet.

14.1 Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, einen von ihm an uns geschuldeten Betrag mit Beträgen aufzurechnen, die wir ihm eventuell schulden.

14.2 Im Falle einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Lieferung ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Zahlung auszusetzen.

14.3 Der Vertragspartner ist ebenfalls nicht berechtigt, die Zahlung aus diesem Vertrag im Zusammenhang mit einem anderen mit uns geschlossenen Vertrag auszusetzen.

Alle Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und uns, die sich aus dem von uns mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag ergeben sollten, werden nach unserer Wahl durch das Gericht entschieden, das aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeitsregeln zuständig ist, oder durch das zuständige Gericht im Bezirk unseres Sitzes in Zwolle.

Auf alle von uns vorgenommenen Handlungen, einschließlich der von uns geschlossenen Verträge, findet niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Gesetzes vom 15. Dezember 1971 zur Ausführung des am 1. Juli 1964 in Den Haag geschlossenen Übereinkommens über ein einheitliches Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (Trb. 1964, Nr. 117 und 1968 Nr. 13; Stbl. 1971 Nr. 780 und 781).

Schnelle Lieferung direkt ab Lager | Gratis Versand ab 100 €